Wir greifen Ihnen unter die Arme!
Auf Wunsch übernehmen wir die Grabpflegearbeiten für Friedhöfe im Umkreis von Hausen. Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir Ihnen eine zuverlässige und fachmännische Betreuung der Grabstätten.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
Trauerfeier / Bestattung
- Ausschmücken einer Beisetzung mit Blumen und Pflanzen (Aufbahrungsraum, Kapelle, Grabhügel, Sargblumen usw.)
- Gärtnerische Betreuung während der Beisetzung
- Anlegen und Gestaltung des Grabes nach der Beisetzung z.B. verwelkte Blumen entfernen, Grabstätte auffüllen und in Form bringen
Grabpflege
- regelmäßige Betreuung und Pflege des Grabes (z.B. Unkraut entfernen und säubern, Rückschnitt der Dauerbepflanzung, gießen und düngen, Laub entfernen usw.)
- jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen im Frühjahr, Sommer und Herbst mit blühenden Pflanzen Ihrer Wahl
- Schmuck des Grabes mit Wintergrün (zB. abdecken mit Tanne)
- Grabschmuck zu den Gedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag) mit Gestecken, Kränzen, Blumenschalen usw.
- Erneuerung der Flächenbepflanzung und der Rahmenbepflanzung (Gehölze) nach Bedarf
Beratung
Bei der Gestaltung einer Grabstätte spielen Ihre persönlichen Wünsche und Vorlieben die entscheidende Rolle. Diese Wünsche sind für uns maßgeblich und wir beraten Sie über die geeignete Pflanzenwahl mit unserem Fachwissen.
Unsere friedhofsgärtnerische Erfahrung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um einen ausgewogenen Gesamteindruck durch das planvolle Zusammenspiel von der Flächenbepflanzung mit Bodendeckern, der Rahmenbepflanzung mit Gehölzen und der jahreszeitlich wechselnden Bepflanzungen zu gewährleisten.
Dauergrabpflege
Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte mit uns Verträge über eine Grabpflege auf Dauer abschließen. Die Laufzeit kann von Ihnen festgelegt werden.
Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit einem Vorsorgevertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern. Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen.
Ein Vertrag kommt zustande in dem wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die Leistungen senden. Entspricht dieser Ihren Wünschen schicken Sie uns diesen zurück. Nach Prüfung erhält der Auftraggeber eine Rechung und Auftragsbestätigung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen.
Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne.
Wohltaten, still und rein gegeben,
sind Tote, die im Grabe leben,
sind Blumen, die im Sturm bestehn,
sind Sternlein, die nicht untergehn.
Matthias Claudius